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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06.OVG (https://dejure.org/2006,5904)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.09.2006 - 8 A 10343/06.OVG (https://dejure.org/2006,5904)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. September 2006 - 8 A 10343/06.OVG (https://dejure.org/2006,5904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag einer Gemeinde auf Zulassung einer Abweichung von Zielen der Raumordnung zur Durchführung eines Vorhabens auf dem Gemeindegebiet; Voraussetzung für die Zulassung einer Zielabweichung; Auswirkungen des Fehlens einer naturschutzrechtlichen Befreiung; ...

  • Judicialis

    LPlG § 10; ; LPlG § 10 Abs. 6; ; LPlG § 10 Abs. 6 S. 1; ; LPlG § 10 Abs. 6 S. 2; ; LPlG § 8; ; LPlG § 8 Abs. 3; ; LPlG § 8 Abs. 3 S. 2; ; ROG § ... 11; ; ROG § 11 S. 1; ; ROG § 6; ; ROG § 6 S. 2; ; BauG § 1; ; BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 6; ; BauGB § 6 Abs. 2; ; LPflG § 16; ; LPflG § 16 Abs. 3; ; VwVfG § 35; ; VwGO § 42; ; VwGO § 42 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abweichung von Zielen der Raumordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 303
  • DVBl 2006, 1536 (Ls.)
  • DVBl 2007, 68 (Ls.)
  • BauR 2007, 63
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung ist darunter die Planungskonzeption zu verstehen, die die im Einzelnen aufgeführten Ziele trägt und damit den für sie wesentlichen Gehalt bestimmt (BVerwG, UPR 2005, 390 zu § 10 Abs. 1 LPlG LSA unter Hinweis auf NVwZ 1990, 873, 874 zu § 125 Abs. 3 BauGB).

    Die Abweichung muss -soll sie mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein - durch das planerische Wollen gedeckt sein; es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (BVerwG, NVwZ 1990, 873, 874).

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Zwar ist ein Bauleitplan mangels Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 BauGB unwirksam, wenn sein Inhalt in unauflöslichem Widerspruch zu einer Naturschutzverordnung steht (s. für Flächennutzungsplan auch § 6 Abs. 2 BauGB); plant er jedoch in eine Befreiungslage hinein (s. BVerwG, NuR 1998, 135) oder ist diese - wie hier - durch die Tatbestandswirkung einer erteilten, projektbezogenen (s. S. 3 der Befreiung vom 18. August 2004) Befreiung vorgegeben, ist die Bauleitplanung wirksam (s. BVerwG, NuR 2004, 661 und vorgehend BayVGH, NuR 2003, 753).
  • BVerwG, 09.02.2004 - 4 BN 28.03

    Bebauungsplan; Landschaftsschutzverordnung; Befreiung; Befreiungslage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Zwar ist ein Bauleitplan mangels Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 BauGB unwirksam, wenn sein Inhalt in unauflöslichem Widerspruch zu einer Naturschutzverordnung steht (s. für Flächennutzungsplan auch § 6 Abs. 2 BauGB); plant er jedoch in eine Befreiungslage hinein (s. BVerwG, NuR 1998, 135) oder ist diese - wie hier - durch die Tatbestandswirkung einer erteilten, projektbezogenen (s. S. 3 der Befreiung vom 18. August 2004) Befreiung vorgegeben, ist die Bauleitplanung wirksam (s. BVerwG, NuR 2004, 661 und vorgehend BayVGH, NuR 2003, 753).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00

    Beeinträchtigung des zwischengemeindlichen Rücksichtnahmegebotes: FOC im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Dieser besagt nur, dass eine Zielabweichungsgenehmigung, die in einem von einem Bauherrn betriebenen Raumordnungsverfahren erteilt wird (s. dazu den Tatbestand des zugehörigen Urteils in der Hauptsache vom 28. März 2001 - 8 A 11441/00.OVG -), gegenüber umliegenden, nicht durch das Ziel geschützten Gemeinden keinen Verwaltungsaktscharakter hat.
  • VGH Bayern, 14.01.2003 - 1 N 01.2072

    Normenkontrolle gegen einen Änderungsbebauungsplan, Widerspruch eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Zwar ist ein Bauleitplan mangels Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 BauGB unwirksam, wenn sein Inhalt in unauflöslichem Widerspruch zu einer Naturschutzverordnung steht (s. für Flächennutzungsplan auch § 6 Abs. 2 BauGB); plant er jedoch in eine Befreiungslage hinein (s. BVerwG, NuR 1998, 135) oder ist diese - wie hier - durch die Tatbestandswirkung einer erteilten, projektbezogenen (s. S. 3 der Befreiung vom 18. August 2004) Befreiung vorgegeben, ist die Bauleitplanung wirksam (s. BVerwG, NuR 2004, 661 und vorgehend BayVGH, NuR 2003, 753).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03

    Windkraftplanung in der Region Trier - Klage auf zusätzlichen Standort abgewiesen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Diese Kriterien sind Bestandteil des von der Regionalvertretung bereits zu Beginn des Fortschreibungsverfahrens beschlossenen (s. Beschluss vom 02. Juli 2002), rechtlich nicht zu beanstandenden (s. OVG RhPf., NuR 2004, 465) und auch nicht nachträglich funktionslos gewordenen Taburaumkonzeptes gewesen.
  • BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung; Ziel der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung ist darunter die Planungskonzeption zu verstehen, die die im Einzelnen aufgeführten Ziele trägt und damit den für sie wesentlichen Gehalt bestimmt (BVerwG, UPR 2005, 390 zu § 10 Abs. 1 LPlG LSA unter Hinweis auf NVwZ 1990, 873, 874 zu § 125 Abs. 3 BauGB).
  • VGH Hessen, 13.04.2005 - 4 Q 3637/04

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung; Konzentrationswirkung; Abweichung vom

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Die begehrte Abweichungszulassung stellt gegenüber der Klägerin nach zutreffender Auffassung der Vorinstanz einen Verwaltungsakt dar (s. HessVGH, NVwZ-RR 2005, 683, 684; s. auch OVG RhPf, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 C 11713/02.OVG -, S. 9 UA, wo der Zulassung einer Zielabweichung als Verwaltungsakt Tatbestandswirkung zugebilligt wird; Schmitz in Bielenberg/Runkel/Spannowsky: Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, § 11 ROG Rn 114).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2003 - 1 C 11713/02

    Abwägungsgebot beim Erstellen eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Die begehrte Abweichungszulassung stellt gegenüber der Klägerin nach zutreffender Auffassung der Vorinstanz einen Verwaltungsakt dar (s. HessVGH, NVwZ-RR 2005, 683, 684; s. auch OVG RhPf, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 C 11713/02.OVG -, S. 9 UA, wo der Zulassung einer Zielabweichung als Verwaltungsakt Tatbestandswirkung zugebilligt wird; Schmitz in Bielenberg/Runkel/Spannowsky: Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, § 11 ROG Rn 114).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 3 S 351/11

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

    Die beantragte Zulassung der Zielabweichung ist - wie deren Ablehnung durch Bescheid des Regierungspräsidiums vom 21.06.2007 - ein Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 -, NVwZ 2010, 133; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.09.2006 - 8 A 10343/06 -, NVwZ-RR 2007, 303; Urteil vom 15.10.2008 - 1 A 10388/08 -, DVBl 2009, 386; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, VBlBW 2010, 357).

    Die Unzulässigkeit folgt zunächst aus dem Fehlen der vorherigen Antragstellung bei der Behörde auf Erlass des begehrten Verwaltungsakts (vgl. zum Verwaltungsaktcharakter der Zielabweichung BVerwG, Urteil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.09.2006 - 8 A 10343/06 -, NVwZ-RR 2007, 303; Urteil vom 15.10.2008 - 1 A 10388/08 -, DVBl 2009, 386), die eine nicht nachholbare Sachurteilsvoraussetzung jeder Verpflichtungsklage ist (siehe hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 16.01.1986 - 5 C 36.84 -, NVwZ 1987, 412; Urteil vom 31.08.1995 - 5 C 11.94 -, DVBl. 1996, 309; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.04.1999 - 6 S 420/97 -, juris; Urteil vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 -, juris; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 75 Rn. 25; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 68 Rn. 41 und § 75 Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele

    Die beantragte Zulassung der Zielabweichung ist - wie deren Ablehnung durch Bescheid des Regierungspräsidiums vom 21.06.2007 - ein Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.09.2006 - 8 A 10343/06 -, NVwZ-RR 2007, 303; Urteil vom 15.10.2008 1 A 10388/08 -, DVBl 2009, 386).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 10 B 1.17

    Raumordnungsplan; Ziele der Raumordnung; Bebauungsplan; Zielabweichung; Ermessen;

    Der von der Klägerin als Gemeinde begehrten Zielabweichung kommt Verwaltungsaktqualität zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 2009 - BVerwG 4 C 3.09 -, juris Rn. 14; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. September 2006 - 8 A 10343/06 -, juris Rn. 14; Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, 2010, § 6 Rn. 47; Runkel/Spannowsky/Reitzig/Schmitz, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Stand 7/2017, § 6 Rn 183).

    Die Abweichung muss - soll sie mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein - durch das planerische Wollen gedeckt sein; es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Plangeber gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er den Grund für die Abweichung gekannt hätte (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 4 C 8.10 -, juris Rn. 26 m.w.N.; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. September 2006 - 8 A 10343/06 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Juli 2012 - 3 S 351/11 -, juris Rn. 57).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 A 10388/08

    Zulassung einer Zielabweichung von Bestimmungen des Landesentwicklungsprogramms

    Im Verhältnis zur Belegenheitsgemeinde eines Vorhabens, die selbst einen Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung gestellt hat, ist geklärt, dass die zu treffende Entscheidung eine Regelung mit Außenwirkung beinhaltet, weil es der betreffenden Kommune als nach § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung gebundene Trägerin der Bauleitplanung ermöglicht wird, sich von dieser Bindung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu befreien (vgl. OVG RP, Urteil vom 05.09.2006, NVwZ-RR 2007, 303).
  • VG Karlsruhe, 26.06.2008 - 6 K 2099/07

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

    Da die begehrte Abweichungszulassung gegenüber der Klägerin einen Verwaltungsakt darstellt, kommt als zulässige Klageart nur die Verpflichtungsklage in Betracht (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.09.2006 - 8 A 10343/06 - juris, m.w.N. sowie Nonnenmacher, a.a.O., S. 201)).
  • VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 9 K 4438/14

    Aufhebung der gegenüber dem Regionalverband Ruhr ergangenen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 2009 - 4 C 3.09 -, juris, Rn 14; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. September 2006 - 8 A 10343/06 -, juris, Rn 14; Goppel in Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, § 6, Rn 47.

    So auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. September 2006 - 8 A 10343/06 -, juris, Rn 14.

  • VG Schwerin, 17.03.2011 - 2 A 1087/08

    Antragsberechtigung Privater im Zielabweichungsverfahren, Windenergie

    Die normierten Voraussetzungen stehen nebeneinander und müssen kumulativ gegeben sein (vgl. OVG Rh-Pf, Urt. V. 05.09.2006 - 8 A 10343/06 -, juris, Rn. 18, zur Frage der Ergänzung nach dem ROG a.F.).
  • VG Mainz, 16.11.2016 - 3 K 1535/15

    Raumordnungsverfahren zur Zulassung eines großflächigen Möbeleinzelhandels

    Die Abweichung muss - soll sie mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein - durch das planerische Wollen gedeckt sein; es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (vgl. vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010, a.a.O. = juris Rn. 26; OVG RP, Urteil vom 5. September 2006 - 8 A 10343/06.OVG -, BauR 2007, 63 = juris Rn. 21 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 9. März 1990 - 8 C 76/88 -, BVerwGE 85, 66 = juris Rn. 19).
  • VG Koblenz, 10.09.2007 - 1 K 1821/06

    Streit um Factory-Outlet-Center in Montabaur

    Im Verhältnis zur Belegenheitsgemeinde eines Vorhabens, die selbst einen Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung gestellt hat, ist nämlich geklärt, dass die zu treffende Entscheidung eine Regelung mit Außenwirkung beinhaltet, weil es der betreffenden Kommune als nach § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung gebundene Trägerin der Bauleitplanung ermöglicht wird, sich von dieser Bindung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu befreien (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, NVwZ-RR 2007, 303).
  • VG Lüneburg, 07.07.2009 - 2 B 16/09

    Landesplanerische Feststellung zur Raumverträglichkeit eines

    Im Verhältnis zur Belegenheitsgemeinde eines Vorhabens, die selbst einen Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung gestellt hat, ist geklärt, dass die zu treffende Entscheidung eine Regelung mit Außenwirkung beinhaltet, weil es der betreffenden Kommune als nach § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung gebundene Trägerin der Bauleitplanung ermöglicht wird, sich von dieser Bindung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu befreien (vgl. OVG RP, Urteil vom 05.09.2006, NVwZ-RR 2007, 303).
  • VG Koblenz, 10.09.2007 - 1 K 46/07

    Rechtmäßigkeit der Zulassung einer Zielabweichung von den Bestimmungen des

  • VG Koblenz, 10.09.2007 - 1 K 1829/06

    Rechtmäßigkeit der Zulassung einer Zielabweichung von Bestimmungen des

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05   

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https://dejure.org/2006,1576
VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05 (https://dejure.org/2006,1576)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.09.2006 - 6 N 1388/05 (https://dejure.org/2006,1576)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. September 2006 - 6 N 1388/05 (https://dejure.org/2006,1576)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 1 BörsG 2002, § 29 S 3 BörsG 2002, § 94 WPapBörsO HE, § 39 ff WPapBörsO HE
    Verteilung der Aktienskontren des amtlichen und geregelten Marktes

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Verfahren einer sogenannten Skontrenverteilung; Wirksamkeit von Regelungen über die Messung der fachlichen Leistungsfähigkeit im Sinne der Börsenordnung (BörsenO); Zulässigkeit einer Ermächtigung der Geschäftsführung zur Einführung weiterer geeigneter ...

  • Judicialis

    BörsG § 13 Abs. 1; ; BörsG § 29 S. 3; ; BörsO FWB § 94; ; BörsO FWB §§ 39c bis 39s

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftsverwaltungsrecht: Verteilung der Aktienskonten des amtlichen und geregelten Marktes - Ausfertigung, Aushang, Bekanntmachung, Bestimmtheitsgrundsatz, Börsenordnung, Kriterien, Verteilung der Aktienskonten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Frankfurter Börsenordnung teilweise unwirksam

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BörsG § 13 Abs. 1, § 29 Satz ; BörsO FWB §§ 94, 39c-39s
    Unwirksamkeit der Verteilung der Aktienskontren in der BörsO FWB

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Frankfurter Börsenordnung teilweise unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Skontrenverteilung muss durch Börsenordnung geregelt werden - Frankfurter Börsenordnung teilweise unwirksam

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 75
  • NJW-RR 2007, 554
  • ZIP 2007, 215
  • DVBl 2007, 68 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05
    Dem Zulässigkeitserfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses ist bereits genügt, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Rechtsschutzsuchenden gegebenenfalls von Nutzen sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.05.1993 - BVerwG 4 NB 50.92 -, NVwZ 1994, 268).

    Der Senat darf als Normenkontrollgericht keine Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen im Hinblick auf die Ausgestaltung einer künftigen Verteilungsregelung anstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.05.1993, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05
    Einschneidende, das Gesamtbild der beruflichen Betätigung wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung des Berufes sind auch hier dem Gesetzgeber zumindest in den Grundzügen vorzubehalten (vgl. grundlegend, BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972, - 1 BvR 518/96 und 308/64 -, BVerfGE 33, 125, 147ff., ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 19.02.1975 - 1 BvR 38, 566/68 -, BVerfGE 38, 373, 381; Beschluss vom 22.06.1997 - 1 BvL 23/75 -, BVerfGE 45, 393, 399; Beschluss vom 14.07.1987 - 1 BvR 537/81, 195/87 -, BVerfGE 76, 171, 185; Beschluss vom 22.05.1996 - 1 BvR 744/88, 60/89, 1519/90 -, BVerfGE 94, 372, 390).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05
    Einschneidende, das Gesamtbild der beruflichen Betätigung wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung des Berufes sind auch hier dem Gesetzgeber zumindest in den Grundzügen vorzubehalten (vgl. grundlegend, BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972, - 1 BvR 518/96 und 308/64 -, BVerfGE 33, 125, 147ff., ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 19.02.1975 - 1 BvR 38, 566/68 -, BVerfGE 38, 373, 381; Beschluss vom 22.06.1997 - 1 BvL 23/75 -, BVerfGE 45, 393, 399; Beschluss vom 14.07.1987 - 1 BvR 537/81, 195/87 -, BVerfGE 76, 171, 185; Beschluss vom 22.05.1996 - 1 BvR 744/88, 60/89, 1519/90 -, BVerfGE 94, 372, 390).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05
    Einschneidende, das Gesamtbild der beruflichen Betätigung wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung des Berufes sind auch hier dem Gesetzgeber zumindest in den Grundzügen vorzubehalten (vgl. grundlegend, BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972, - 1 BvR 518/96 und 308/64 -, BVerfGE 33, 125, 147ff., ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 19.02.1975 - 1 BvR 38, 566/68 -, BVerfGE 38, 373, 381; Beschluss vom 22.06.1997 - 1 BvL 23/75 -, BVerfGE 45, 393, 399; Beschluss vom 14.07.1987 - 1 BvR 537/81, 195/87 -, BVerfGE 76, 171, 185; Beschluss vom 22.05.1996 - 1 BvR 744/88, 60/89, 1519/90 -, BVerfGE 94, 372, 390).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05
    Allerdings reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus, wenn die erforderliche Regelung nicht dem Wortlaut, wohl aber der Auslegung, insbesondere dem Regelungszusammenhang des betreffenden Gesetzes entnommen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85, 1239/87 -, BVerfGE 80, 269, 279).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Einschränkung eines Parallelstudiums

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05
    Einschneidende, das Gesamtbild der beruflichen Betätigung wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung des Berufes sind auch hier dem Gesetzgeber zumindest in den Grundzügen vorzubehalten (vgl. grundlegend, BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972, - 1 BvR 518/96 und 308/64 -, BVerfGE 33, 125, 147ff., ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 19.02.1975 - 1 BvR 38, 566/68 -, BVerfGE 38, 373, 381; Beschluss vom 22.06.1997 - 1 BvL 23/75 -, BVerfGE 45, 393, 399; Beschluss vom 14.07.1987 - 1 BvR 537/81, 195/87 -, BVerfGE 76, 171, 185; Beschluss vom 22.05.1996 - 1 BvR 744/88, 60/89, 1519/90 -, BVerfGE 94, 372, 390).
  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 38/68

    Verfassungswidrigkeit der Bestrafung eines Apothekers wegen Einrichtung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05
    Einschneidende, das Gesamtbild der beruflichen Betätigung wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung des Berufes sind auch hier dem Gesetzgeber zumindest in den Grundzügen vorzubehalten (vgl. grundlegend, BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972, - 1 BvR 518/96 und 308/64 -, BVerfGE 33, 125, 147ff., ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 19.02.1975 - 1 BvR 38, 566/68 -, BVerfGE 38, 373, 381; Beschluss vom 22.06.1997 - 1 BvL 23/75 -, BVerfGE 45, 393, 399; Beschluss vom 14.07.1987 - 1 BvR 537/81, 195/87 -, BVerfGE 76, 171, 185; Beschluss vom 22.05.1996 - 1 BvR 744/88, 60/89, 1519/90 -, BVerfGE 94, 372, 390).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05
    Dem Rechtsstaatsprinzip lassen sich auch keine bestimmten Aussagen dazu entnehmen, in welchen Fällen es für die Verkündung einer Rechtsnorm ausreichen kann, sie nicht in einem gedruckten Publikationsorgan zu veröffentlichen, sondern nur auf einer Dienststelle zu jedermanns Einsicht bereit zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283, 290ff.; enger Hess. StGH, Urteil vom 10.05.1989 - P.St. 1073 - ESVGH 40, 1, 6ff.).
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05
    Durch die Ausfertigung soll sichergestellt werden, dass der Inhalt der als Satzung beschlossenen Börsenordnung mit dem Willen des Börsenrates als Beschlussorgan übereinstimmt (vgl. für Bebauungspläne BVerwG, Beschluss vom 09.05.1996 - BVerwG 4 B 60.96 -, NVwZ-RR 1996, 630).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen des Güterfernverkehrsrechts, nachdem es die vorherige Fassung des § 10 Abs. 3 GüKG für zu unbestimmt gehalten hatte (Beschluss vom 03.11.1976 - BVerwG VII C 60.74 -, BVerwGE 51, 235), die Neuregelung des § 10 Abs. 3 GüKG bestätigt, obgleich dieser im Hinblick auf die Verteilung der Konzessionen weitgehend unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die von der Verwaltung auszufüllen sind (Beschluss vom 07.10.1988 - BVerwG 7 C 65.87 -, BVerwGE 80, 270).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

  • StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Zerstörens eines Kulturdenkmals:

  • VGH Hessen, 27.06.2005 - 6 TG 1539/05

    Skontrenzuteilung; nachträgliche Befristung; Sofortvollzug

  • BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74

    Güterfernverkehrsgenehmigungen - Auswahl der Bewerber - Auswahlerwägungen -

  • BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvL 10/56

    Mindestmilchmenge für den Milchhandel und Grundrecht der freien Berufswahl für

  • VGH Hessen, 29.06.1993 - 11 N 2442/90

    Zur Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren bei lediglich reflexartigem

  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 1 U 176/10

    Parteifähigkeit der Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zivilprozess;

    (1) Auf einen Normenkontrollantrag der Klägerin hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch Urteil vom 27. September 2006 (6 N 1388/05, ZIP 2007, S. 215, 217 ff.) festgestellt, die Regelung über die Messung der fachlichen Leistungsfähigkeit der Skontroführer in § 39 k Abs. 4 Buchst. b BörsO 2005 und die Ermächtigung der Börsengeschäftsführung zur Einführung weiterer geeigneter Kriterien und zur Gewichtung dieser Kriterien in § 39 k Abs. 4 Buchst. c BörsO 2005 seien aufgrund fehlender Bestimmtheit unwirksam .

    (f) Schließlich ist eine Drittgerichtetheit der vorgenannten Amtspflichten nicht allein deshalb anzunehmen, weil der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Normenkontrollurteil vom 27. September 2006 (ZIP 2007, S. 215, 216) eine Antragsbefugnis der Klägerin im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO mit der Begründung bejaht hat, sie könne geltend machen, durch die Anwendung der Verteilungsregelung in §§ 39 c ff. BörsO 2005 in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt zu sein (ähnlich Beschluss vom 21. März 2007, 6 TG 540/07, Anlage 3.6., dort S. 4).

    Zwar hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dies in seinem Normenkontrollurteil vom 27. September 2006 (6 N 1388/05, ZIP 2007, S. 215, 218) abweichend beurteilt.

  • VGH Hessen, 30.11.2011 - 6 A 2903/09

    Zuteilung von Aktien-Skontren

    Auf den Normenkontrollantrag der Klägerin gegen die Zuteilungsregelungen der Börsenordnung erklärte der Senat (Urteil vom 27. September 2006 - 6 N 1388/05 -) diese Vorschriften mit Ausnahme der Bestimmung über die Notkompetenz der Geschäftsführung in § 39q Abs. 2 BörsO 2005 wegen fehlender Bestimmtheit für unwirksam.

    Den Anforderungen, die der Senat in seinem Normenkontrollurteil vom 27. September 2006 - 6 N 1388/05 -, ESVGH 57, 75 [78], Jurisdokument, Rnr. 52) hinsichtlich der Notwendigkeit einer Normierung der die Bewertung der fachlichen Leistungsfähigkeit der Skontroführer bestimmenden Kriterien aufgestellt hat, ist damit genügt.

    Mit dem vorgenannten Urteil hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main unter Abweisung der von der Klägerin erhobenen Verpflichtungsklage auf Neubescheidung die Zuteilungsbescheide der Beklagten vom 20. Mai 2005 wegen fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben, nachdem der Senat auf den Normenkontrollantrag der Klägerin die Vorschriften gemäß §§ 39c ff. der Börsenordnung in der Fassung der Börsenratsbeschlüsse vom 20. Januar und 19. März 2005 und in der Neufassung durch Beschluss des Börsenrats vom 12. September 2006 - Basis der Zuteilungsbescheide vom 20. Mai 2005 - mit Urteil vom 27. September 2006 - 6 N 1388/05 (mit Ausnahme der Notkompetenzregelung in 39q Abs. 2) mit der Begründung für unwirksam erklärt hatte, die Festlegung der für die Zuteilung maßgeblichen Kriterien für die Messung der fachlichen Leistungsfähigkeit der Skontroführer sei nicht durch den Börsenrat in der Börsenordnung vorgenommen, sondern in vollem Umfang der Geschäftsführung überlassen worden.

  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2007 - 1 G 5756/06

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz eines zugelassenen Skontroführers gegen

    In den Gründen ist ausgeführt, die Geschäftsführung sei befugt, nach eigenem Ermessen ohne satzungsrechtliche Grundlage für eine Verteilungsregelung die Skontren vorläufig, d.h. bis zum Erlass einer neuen Verteilungsregelung in der Börsenordnung zuzuteilen, da der Hessische Verwaltungsgerichtshof die bestehende Verteilungsregelung der BörsenO für unwirksam erklärt (vgl. HessVGH, Beschluss v. 27.09.2006 - 6 N 1388/05 -) und der Börsenrat noch keine neue Regelung getroffen habe.

    Diese Verteilungsregelung war jedoch rechtswidrig, und zwar nicht nur, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Normenkontrollurteil vom 27.09.2006 (6 N 1388/05) festgestellt hat, weil die Regelungen zur Messung der fachlichen Leistungsfähigkeit nicht hinreichend bestimmt in der Satzung geregelt waren, sondern auch aus folgenden Gründen:.

    Diese Rechtsauffassung gibt die Kammer unter dem Eindruck der Erwägungen auf, die der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Normenkontrollurteil vom 27.09.2006 (6 N 1388/05) angestellt hat.

    Die Verteilungsregelung der BörsO vom 14.09.2006 kommt insoweit nicht in Betracht, weil sie mit dem Normenkontrollurteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.09.2006 (6 N 1388/05) bis auf § 39q Abs. 2 für unwirksam erklärt worden ist.

  • VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07

    Skontro Skontroführer Zuweisung Zuteilung Verteilung Skontren

    Dies ist der Fall: Der Satzungsgeber hat sich seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nicht durch Delegation auf die Geschäftsführung entledigt, so indes in dem Fall, der dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 27. September 2006 6 N 1388/05 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 52, zur Prüfung vorlag, in dem in der Börsenordnung vollständig auf eine Festlegung der die Bewertung der fachlichen Leistungsfähigkeit der Skontroführer bestimmenden Kriterien verzichtet worden war, sondern die delegierte Kompetenz nach Tendenz und Programm so genau umrissen, dass aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar war, was den Skontroführern gegenüber zulässig sein sollte.

    - eine solche lag dem vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof geführten Normenkontrollverfahren, vgl. Beschl. v. 27. September 2006 - 6 N 1388/05 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 42, zugrunde -, bedarf vorliegend keiner Erörterung, da sämtlichen bei der Börse E zugelassenen Skontroführern Skontren zugeteilt wurden.

    - 6 N 1388/05 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 50, Bedenken gegen die Bestimmtheit des vormaligen, in seinem Wortlaut von § 29 Satz 3 und 4 BörsG 2007 allerdings abweichenden § 29 Satz 3 BörsG 2002 geäußert.

  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07

    Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren

    Mit Urteil des Senats vom 27. September 2006 - 6 N 1388/05 - wurden die §§ 39c bis 39s BörsO in den Fassungen der Börsenratsbeschlüsse vom 20. Januar 2005 und 12. September 2006 - im Folgenden BörsO 2005/2006 - mit Ausnahme der Vorschrift des § 39q Abs. 2 BörsO 2005/2006 für unwirksam erklärt.
  • VGH Hessen, 27.06.2005 - 6 TG 1539/05

    Skontrenzuteilung; nachträgliche Befristung; Sofortvollzug

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen (5 Bände Gerichtesakten), auf einen Hefter Behördenakten der Antragsgegnerin sowie auf die Akten des Normenkontrollverfahrens (Az. 6 N 1388/05 - 2 Bände -).
  • VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04

    Vereinbarkeit der zu veröffentlichen Quartalsberichte börsennotierter

    Zu den weiteren formellen Voraussetzungen der Gültigkeit des § 63 BörsO hat sich der Senat in einem Urteil vom 27. September 2006 - 6 N 1388/05 - auf den Seiten 24 bis 27 wie folgt geäußert:.
  • VG Frankfurt/Main, 07.12.2006 - 1 E 1101/06

    Börsenrecht - Konkurrentenklage gegen die Zuteilung von Skontren

    Jedenfalls erscheint ihr die Auffassung des HessVGH, wonach der Geschäftsführung der Beklagten in Ermangelung einer wirksamen satzungsrechtlichen Verteilungsregelung eine "Notkompetenz" zusteht, in deren Rahmen sie nach freiem Ermessen eigene Verteilungskriterien aufstellen und nach diesen eine vorläufige Zuteilung vornehmen darf, nicht unproblematisch (vgl. HessVGH, Urt. v. 27.09.2006 - 6 N 1388/05 -, Umdruck S. 17).
  • VGH Hessen, 20.12.2006 - 6 NG 1645/06

    einseitige Erledigungserklärung, Erledigung, Klageänderung, Kosteninteresse,

    Mit zwischenzeitlichem Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Senats vom 27. September 2006 in der Hauptsache 6 N 1388/05 ist das Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin für den vorliegenden Antrag entfallen, da die von ihr beanstandete Verteilungsregelung der Börsenordnung mit diesem Urteil für unwirksam erklärt worden ist.
  • VGH Hessen, 05.05.2006 - 6 NG 1741/05

    Normenkontrolleilverfahren gegen Regelungen einer Börsenordnung; fehlendes

    Die Antragstellerin hat am 20. Mai 2005 in der Hauptsache ein Normenkontrollverfahren bezüglich der §§ 39c - 39s BörsenO, soweit diese die Zuteilung von Aktienskontren im amtlichen und geregelten Markt zum 1. Juli 2005 betreffen, anhängig gemacht (6 N 1388/05) und mit am 1. Juli 2005 eingegangenem Schriftsatz den vorliegenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO gestellt, der zunächst ebenfalls die die Verteilung von Aktienskontren zum 1. Juli 2005 betreffenden Regelungen in der BörsenO zum Gegenstand hatte.
  • OVG Hamburg, 03.03.2021 - 3 Bf 91/20

    Disziplinarmaßnahmen wegen eines so genannten Börtverstoßes; Regelung der

  • VG Frankfurt/Main, 28.08.2007 - 1 G 1702/07

    Ausschluss eines zugelassenen Skontrenführers aus der Skontrenführung

  • VG Osnabrück, 07.11.2007 - 6 A 96/06

    Eignung; Eignungsprüfung; Ermessen; Ermächtigungskommission; Kammer;

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4716
OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06 (https://dejure.org/2006,4716)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.2006 - 9 LA 2/06 (https://dejure.org/2006,4716)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 2006 - 9 LA 2/06 (https://dejure.org/2006,4716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kanalbaubeitragspflicht des Grundstückseigentümers bei bestehender Verpflichtung zur Eigenentsorgung von Niederschlagswasser

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 NKAG,NI; § 148 Abs. 2 NWG,NI; § 149 Abs. 3 NWG,NI; § 22 Abs. 1 NGO,NI; § 124 Abs. 2 Nr. 1 u. 3 VwGO
    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Eigenentsorgung von Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück; Bestehen eines beitragsrelevanten wirtschaftlichen Vorteils durch die betriebsfertige Herstellung eines Niederschlagswasserkanals; Heranziehung zu einem ...

  • Judicialis

    NGO § 22; ; NKAG § 6 I; ; NWG § 149 III

  • rechtsportal.de

    NGO § 22; NKAG § 6 Abs. 1; NWG § 149 Abs. 3
    Kanalbaubeitragspflicht des Grundstückseigentümers bei bestehender Verpflichtung zur Eigenentsorgung von Niederschlagswasser - Eigenentsorgung, Grundstückseigentümer, Kanalbaubeitragspflicht, Niederschlagswasser, Vorteile, wirtschaftliche

  • ibr-online

    Kanalbaubeitrag für Niederschlagswasserbeseitigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Eigenentsorgung von Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück; Bestehen eines beitragsrelevanten wirtschaftlichen Vorteils durch die betriebsfertige Herstellung eines Niederschlagswasserkanals; Heranziehung zu einem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 68 (Ls.)
  • BauR 2006, 2105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Dabei dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458, 1459) die Anforderungen an die Darlegungslast der Beteiligten nicht überspannt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2003 - 15 A 2254/01

    Beitragspflicht und tatsächliche Anschlussmöglichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Im Bereich der Abwasserbeseitigung kann vom Vorliegen dieser Voraussetzungen ausgegangen werden, wenn der Grundstückseigentümer ein Recht zum Anschluss an den vor seinem Grundstück betriebsfertig hergestellten Kanal hat (ebenso OVG Münster, Urt. v. 1.4.2003 - 15 A 2254/01 - KStZ 2004, 33, Dietzel, a.a.O., § 8 Rn. 543; Queitsch, a.a.O., S, 170).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Ein Vorbringen im Zulassungsverfahren vermag ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 10.3.2006 - 4 LA 140/04 - u. v. 31. Juli 1998 - 1 L 2696/98 - NVwZ 1999, 431 = NdsVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2000 - 15 A 772/97

    Beitragspflicht und § 51 a Landeswassergesetz NRW

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Diese Rechtsauffassung wird auch von anderen Obergerichten und vom überwiegenden Schrifttum geteilt (vgl. z.B. OVG Münster, Urt. v. 15.2.2000 - 15 A 772/97 zu § 51a LWG NRW; Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Mai 2006, § 8 Rdnrn. 1031c und 1056b; Dietzel, ebenda, § 8 Rn. 540; Queitsch, Regenwasser und Grundwasser im Spannungsfeld von Beitrags-, Gebühren- und Haftungsrecht, ZKF 2002, 170 f.; anders Rosenzweig/Freese, Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz; Stand: Oktober 2005, § 6 Rdnr. 188).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 1458/93

    Abwasseranlage; Änderung; Anschluß- und Benutzungszwang; Grundstückseigentümer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Durch § 149 Abs. 3 NWG soll aus wasserwirtschaftlichen Gründen eine Versickerung des Niederschlagswassers an Ort und Stelle erreicht und zugleich die öffentliche Kanalisation von "überflüssigen" Regenwassermengen entlastet werden (vgl. Nds. Landtag - Drucks. 11/1870, S. 31 - OVG Lüneburg, Urt. v. 11.12.1990 - 9 L 237/89 - dng 1991, 163; Nds. OVG, Urt. v. 11.8.1992 - 9 L 4536/91 - u. v. 23.11.1994 - 9 L 1458/93 - Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Stand: August 2006, § 149 Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2000 - 9 L 2566/99

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Kanalbaubeitrag für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist bereits geklärt, dass Grundstückseigentümer, die gemäß § 149 Abs. 3 NWG zur Eigenentsorgung von Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück verpflichtet sind, sich nicht zwecks Ableitung von Niederschlagswasser an einen Abwasserkanal anschließen dürfen und dass sie wegen der fehlenden Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Kanals auch keine besonderen wirtschaftlichen Vorteile im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG haben (Nds. OVG, Urt. v. 6.11.2000 - 9 L 2566/99 - NSt-N 2001, 127 = NdsVBl. 2001, 255 = NVwZ-RR 2001, 782).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.1992 - 9 L 4536/91

    Gemeinde; Anschluß- und Benutzungszwang; Beseitigung des Niederschlagswassers;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Durch § 149 Abs. 3 NWG soll aus wasserwirtschaftlichen Gründen eine Versickerung des Niederschlagswassers an Ort und Stelle erreicht und zugleich die öffentliche Kanalisation von "überflüssigen" Regenwassermengen entlastet werden (vgl. Nds. Landtag - Drucks. 11/1870, S. 31 - OVG Lüneburg, Urt. v. 11.12.1990 - 9 L 237/89 - dng 1991, 163; Nds. OVG, Urt. v. 11.8.1992 - 9 L 4536/91 - u. v. 23.11.1994 - 9 L 1458/93 - Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Stand: August 2006, § 149 Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89

    Beseitigungspflicht für Niederschlagswasser; Niederschlagswasserbeseitigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Durch § 149 Abs. 3 NWG soll aus wasserwirtschaftlichen Gründen eine Versickerung des Niederschlagswassers an Ort und Stelle erreicht und zugleich die öffentliche Kanalisation von "überflüssigen" Regenwassermengen entlastet werden (vgl. Nds. Landtag - Drucks. 11/1870, S. 31 - OVG Lüneburg, Urt. v. 11.12.1990 - 9 L 237/89 - dng 1991, 163; Nds. OVG, Urt. v. 11.8.1992 - 9 L 4536/91 - u. v. 23.11.1994 - 9 L 1458/93 - Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Stand: August 2006, § 149 Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.1995 - 9 M 1462/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
    Die Erhebung eines Beitrags nach § 6 Abs. 1 NKAG setzt sowohl im Straßenausbau- als auch im Kanalbaubeitragsrecht voraus, dass der Grundstückseigentümer die auf Dauer gesicherte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung hat und ihm dadurch dauerhaft besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen (st. Rspr. d. Sen. , vgl. Beschl. v. 13.7.1995 - 9 M 1462/95 -, v. 31.5.1999 - 9 L 1960/99 -, v. 31.3.1995 - 9 M 7995/94 - und v. 10.1.1995 - 9 M 527/94 -, siehe ferner z.B. Dietzel, a.a.O., § 8 Rn. 543).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2006 - 6 A 11142/06

    Kein Abwasserbeitrag für Versickerung von Oberflächenwasser

    Ist der Grundstückseigentümer rechtlich gehindert, das auf dem Grundstück anfallende Schmutz- oder Niederschlagswasser in den Straßenkanal einzuleiten, fehlt ihm die vorteilsbegründende Möglichkeit eines Anschlusses an die Abwasserbeseitigungseinrichtung (vgl. hierzu auch NdsOVG, 9 LA 2/06, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 9 LB 263/21

    Anschluss; Festsetzungsverjährung; Genehmigung; Grundstücksanschluss;

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 9. November 2021 (9 LA 415/19) ausgeführt hat, setzt nach seiner Rechtsprechung die Erhebung eines Beitrags nach § 6 Abs. 1 NKAG allerdings auch im Kanalbaubeitragsrecht voraus, dass der Grundstückseigentümer die auf Dauer gesicherte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung hat und ihm dadurch dauerhaft besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen (Beschlüsse vom 21.9.2006 - 9 LA 2/06 - juris Rn. 6 und vom 4.6.2003 - 9 ME 60/03 - juris Rn. 1; vgl. auch Senatsbeschluss vom 13.7.1995 - 9 M 1462/95 - juris Rn. 19).

    Besteht diese Möglichkeit für die Entwässerung eines Grundstücks oder bestimmter Teilflächen davon aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise nicht, so fehlt es hinsichtlich dieser (folglich nicht bevorteilten) Grundstücksflächen an der - für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erforderlichen - betriebsfertigen Herstellung im Rechtssinn (Beschluss vom 4.6.2003, a. a. O., Rn. 2; vgl. Senatsbeschluss vom 21.9.2006, a. a. O., Rn. 6; Blomenkamp, a. a. O., § 8 Rn. 1050 und Unkel, daselbst, § 8 Rn. 542).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - 4 L 101/10

    Erhebung von Niederschlagswasserbeiträgen; Beseitigungspflicht;

    Dieses Recht kann sich unmittelbar aus dem Gesetz, einer kommunalen Abwasserbeseitigungssatzung oder einem dieses Recht begründenden Verwaltungsakt ergeben oder dadurch begründet werden, dass das Grundstück einem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt (vgl. dazu auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 21.09.2006 - 9 LA 2/06 -, zit. nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 9 LA 194/05

    Folgenbeseitigungsanspruch als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf die

    Der Senat sieht sich angesichts der Umstände, die den vorliegenden Rechtsstreit ausgelöst haben, zu dem Hinweis veranlasst, dass der Kläger gemäß § 149 Abs. 3 NWG zum Anschluss und zur Benutzung des streitigen Niederschlagswasserkanals nur berechtigt und verpflichtet ist, wenn eine Versickerung des Niederschlagswassers auf seinem Grundstück nicht möglich erscheint (vgl. Beschl. d. Sen. v. 21.9. 2006 - 9 LA 2/06 - u. v. 6.11.2000 - 9 L 2566/99 - NSt-N 2001/127 = NdsVBl. 2001, 255 = NVwZ-RR 2001, 782).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.07.2006 - 10 S 457/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6735
VGH Baden-Württemberg, 12.07.2006 - 10 S 457/05 (https://dejure.org/2006,6735)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.07.2006 - 10 S 457/05 (https://dejure.org/2006,6735)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 10 S 457/05 (https://dejure.org/2006,6735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Referenzmengenübergang nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung bei fortgesetztem Altpachtverhältnis

  • Wolters Kluwer

    Übergang von Anlieferungs-Referenzmengen; Anforderungen an die Annahme eines fortgesetzten Altpachtverhältnisses; Verletzung der Vertragskontinuität auf Grund Absenkung des Pachtpreises um ca. 20 Prozent im Rahmen der Vertragsverlängerung; Einzelfall eines fortgesetzten ...

  • Judicialis

    MGV § 7 Abs. 2; ; MGV § 7 Abs. 4; ; EWGVO 3950/92 § 7 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Milch, Fett - Anlieferungs-Referenzmengen, Beendigung, Flächenpachtvertrag, Erzeuger, Fortgesetztes Altpachtverhältnis, Neupachtverhältnis, Rückwirkende Vertragsverlängerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 68 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02

    GbR als Milcherzeuger - Referenzmengenübergang - Altpachtverhältnis - Zäsur bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2006 - 10 S 457/05
    Liegen die übrigen Voraussetzungen für ein fortgesetztes Altpachtverhältnis im Sinne des § 7 Abs. 4 MGV vor, so wird dessen Bejahung nicht dadurch gehindert, dass im Rahmen der Vertragsverlängerung die jährliche Pachthöhe um ca. 20 Prozent verringert wurde (keine Zäsur im Sinn des Urteils des Senats vom 25.02.2003 - 10 S 2128/02 -).

    Zwar liegen hierin ca. 5 Monate eines "Schwebezustandes", doch spricht gerade die im April 1991 getroffene rückwirkende Regelung auf 12.11.1990 dafür, dass dieser Schwebezustand zugunsten einer Kontinuität aufgelöst worden ist Dem Schwebezeitraum, in dem eine Bewirtschaftung der Flächen durch den Kläger nicht erfolgt ist, kommt - anders als im Verfahren des Senats vom 25.10.2003 (- 10 S 2128/02 -), in dem die Unterbrechung von etwa einem halben Jahr in einen regulären Bewirtschaftungszeitraum fiel - keine Indizwirkung für die Beendigung eines Vertrags zu.

    Diese Würdigung steht nicht in Widerspruch zu den Aussagen im Urteil des Senats vom 25.10.2003 (- 10 S 2128/02 -).

  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 32.05

    Milchabgabe; Milchquoten; Referenzmengen; Referenzmengenübergang;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2006 - 10 S 457/05
    Auf die im Vorlagebeschluss des BVerwG vom 18.05.2006 ( - 3 C 32.05 -) gestellten Fragen, die erst die ab 01.04.2000 geltende Rechtslage betreffen, kommt es im vorliegenden Fall nicht an, weil die Pachtflächen noch im Jahr 1999 an die Beigeladene zurückgegeben worden sind.
  • EuGH, 20.06.2002 - C-401/99

    Thomsen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2006 - 10 S 457/05
    1. Dass die Beigeladene nicht selbst Milcherzeugerin ist, steht dem Referenzmengenübergang auf sie nicht entgegen, weil sie sich unmittelbar im Anschluss an einen Übergang auf sie - in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Urteils des EuGH vom 20.06.2002 - Rs. C-401/99, Thomsen - Slg. 2002, I-5775) - zur Übertragung an den Milcherzeuger T. verpflichtet hat.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 7 S 32.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9206
OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 7 S 32.06 (https://dejure.org/2006,9206)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.10.2006 - 7 S 32.06 (https://dejure.org/2006,9206)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 7 S 32.06 (https://dejure.org/2006,9206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Absehens von dem Erfordernis einer Einreise mit dem erforderlichen Visum gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Kriterien für die Zumutbarkeit des Nachholens eines Visumsverfahren

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; AufenthG § 5 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht; Verwaltungsprozessrecht: Türkei; Beschwerde; Anordnung aufschiebender Wirkung; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Nachholung des Visumsverfahrens; Erforderlichkeit eines Rechtsanspruchs; fehlende Zumutbarkeit (verneint)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 68 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2006 - 11 S 1797/05

    Zum erforderlichen Visum für eine Aufenthaltserlaubnis - hier:

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 7 S 32.06
    Es genügt nicht, dass ein Aufenthaltstitel im Ermessenswege zu erteilen ist, das Ermessen auf Null reduziert ist und eine andere Entscheidung der Ausländerbehörde als eine Erteilung nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 O 210/06 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. März 2005 - 24 CE 05.34 -, juris; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2006, § 5 Rnr. 65; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 5 Rnr. 60; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. März 2004, NVwZ-RR 2004, 687, zu § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2006 - 11 S 1797/05 -, juris).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 11.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthalt; Einreise;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 7 S 32.06
    Es genügt nicht, dass ein Aufenthaltstitel im Ermessenswege zu erteilen ist, das Ermessen auf Null reduziert ist und eine andere Entscheidung der Ausländerbehörde als eine Erteilung nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 O 210/06 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. März 2005 - 24 CE 05.34 -, juris; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2006, § 5 Rnr. 65; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 5 Rnr. 60; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. März 2004, NVwZ-RR 2004, 687, zu § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2006 - 11 S 1797/05 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2006 - 2 O 210/06

    Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 7 S 32.06
    Es genügt nicht, dass ein Aufenthaltstitel im Ermessenswege zu erteilen ist, das Ermessen auf Null reduziert ist und eine andere Entscheidung der Ausländerbehörde als eine Erteilung nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 O 210/06 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. März 2005 - 24 CE 05.34 -, juris; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2006, § 5 Rnr. 65; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 5 Rnr. 60; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. März 2004, NVwZ-RR 2004, 687, zu § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2006 - 11 S 1797/05 -, juris).
  • VG Freiburg, 12.04.2005 - 8 K 1275/03

    Visumsverfahren; Aufenthaltserlaubnis; Ermessensreduzierung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 7 S 32.06
    Die Argumentation der Vertreter der gegenteiligen Ansicht (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 12. April 2005, InfAuslR 2005, 388; Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, Stand: Juli 2006, § 5 Rnr. 127), der Gesetzgeber habe - wie ein Vergleich mit den in § 10 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG zeige - nunmehr die Möglichkeit eröffnen wollen, auch in Fällen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Ermessensreduktion auf Null von der Durchführung eines Visumsverfahrens abzusehen, überzeugt angesichts der Gesetzesbegründung zu § 5 AufenthG (vgl. BT-Drs. 15/420, S. 70) nicht.
  • VGH Bayern, 09.03.2005 - 24 CE 05.34
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 7 S 32.06
    Es genügt nicht, dass ein Aufenthaltstitel im Ermessenswege zu erteilen ist, das Ermessen auf Null reduziert ist und eine andere Entscheidung der Ausländerbehörde als eine Erteilung nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 O 210/06 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. März 2005 - 24 CE 05.34 -, juris; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2006, § 5 Rnr. 65; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 5 Rnr. 60; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. März 2004, NVwZ-RR 2004, 687, zu § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2006 - 11 S 1797/05 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2008 - 11 ME 418/07

    Erlöschen des Aufenthaltsrechts des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers bei

    Die Vorschrift findet keine Anwendung auf Fälle der Ermessensreduzierung auf Null (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.10.2006 - 7 S 32.06 -, juris; Hailbronner, a. a. O., § 5 AufenthG, Rdnr. 65; Renner, a. a. O., Rdnr. 60; a. A..: VG Freiburg, Beschl. v. 12.4.2005 - 8 A 1275/03 -, InfAuslR 2005, 388).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 10 PA 65/07

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Bedeutung eines

    Hierbei genügt es nicht, dass dem Ausländer ein Aufenthaltstitel im Ermessenswege zu erteilen ist und dabei das Ermessen der Ausländerbehörde derart eingeschränkt ist, dass eine andere Entscheidung als die Erteilung nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2006 - 7 S 32.06 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 O 210/06 -, juris; Renner, Ausländerrecht - 8. Auflage 2005 -, § 5 AufenthG Rdnr. 60).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - 2 M 88/09

    Aufenthaltserlaubnis für Lebenspartnerschaft

    Ist aber ein Ermessensspielraum der Ausländerbehörde eröffnet, liegt ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 AufenthG selbst dann nicht vor, wenn das Ermessen auf "Null" reduziert ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 04.10.2006 - 2 O 210/06 - Juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 17.03.2004 - 1 C 11.03 -, DVBl 2004, 906, zu § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG; OVG BBg, Beschl. v. 06.10.2006 - 7 S 32.06 -, DVBl 2007, 68, m. w. Nachw.).
  • VG Saarlouis, 03.05.2010 - 10 L 192/10

    Zum erforderlichen Visum für eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.12.2007, 2 A 323/07, sowie OVG Berlin, Beschluss vom 06.10.2006, 7 S 32.06, DVBl. 2007, 68; ferner Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage 2005, § 5 AufenthG Rdnr. 60, m.w.N.
  • VG Berlin, 22.07.2009 - 24 K 143.09

    Familiennachzug für jordanische Staatsangehörige

    Es genügt nicht, dass ein Aufenthaltstitel im Ermessenswege zu erteilen, das Ermessen auf Null reduziert ist und eine andere Entscheidung der Ausländerbehörde als eine Erteilung nicht in Betracht kommt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2006 - 7 S 32.06 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 A 10483/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23160
OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 A 10483/06 (https://dejure.org/2006,23160)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.09.2006 - 7 A 10483/06 (https://dejure.org/2006,23160)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. September 2006 - 7 A 10483/06 (https://dejure.org/2006,23160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 68 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 A 10483/06
    Dazu zählt insbesondere jede Verlustzufügung, die der Betroffene nicht oder nicht auf zumutbare Weise beeinflussen kann (vgl. BVerfG, DVBl. 2006, 910 [912]).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 A 10483/06
    Eine unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich aber grundsätzlich zulässig, wenn nicht die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 101, 239 [263]; stRspr.).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 A 10483/06
    Im Übrigen sind Stichtagsregelungen für das Inkrafttreten belastender Regelungen trotz der damit verbundenen Härte grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 80, 297 [311], stRspr.).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00

    Zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 A 10483/06
    Denn der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt aufgrund von Handlungen des Betroffenen ein, die auf einem selbstverantwortlichen und freien Willensentschluss begründet sind (so zur Vorgängerregelung des § 25 RuStAG BVerfG, NVwZ 2001, 1393).
  • VGH Bayern, 08.11.2005 - 5 C 05.2289

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Erwerb ausländischer Staatsangehörigkeit; Antrag;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 A 10483/06
    Dementsprechend enthält das Gesetz vom 15. Juli 1999 zu § 25 StAG keine Übergangsregelung des Inhalts, dass das alte Recht in den Fällen fortgelten solle, in denen vor Verkündung oder Inkrafttreten der Neuregelung bereits ein Antrag auf Wiedererwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gestellt worden ist (so auch BayVGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 5 C 05.2289 -, juris, Rn. 10 f.).
  • VG Bremen, 01.09.2005 - 4 V 1405/05

    Einbürgerung hinfällig. Keine doppelte Staatsangehörigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 A 10483/06
    In dieser Zeit konnten die Betroffenen auf die Neuregelung reagieren und den Antrag auf Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zurückziehen, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu vermeiden (im Ergebnis ebenso BayVGH, a.a.O., Rn. 13; OVG RP, Beschluss vom 13. Dezember 2004 - 7 B 11980/04.OVG - VG Ansbach, Urteil vom 14. Dezember 2005 - AN 15 K 05.02076 -, juris; VG Bremen, InfAuslR 2005, 474).
  • VG Ansbach, 14.12.2005 - AN 15 K 05.02076
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 A 10483/06
    In dieser Zeit konnten die Betroffenen auf die Neuregelung reagieren und den Antrag auf Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zurückziehen, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu vermeiden (im Ergebnis ebenso BayVGH, a.a.O., Rn. 13; OVG RP, Beschluss vom 13. Dezember 2004 - 7 B 11980/04.OVG - VG Ansbach, Urteil vom 14. Dezember 2005 - AN 15 K 05.02076 -, juris; VG Bremen, InfAuslR 2005, 474).
  • VGH Bayern, 08.03.2007 - 5 BV 06.283

    Deutsche Staatsangehörigkeit, Verlust, Erwerb einer ausländischen

    An diesen Erwägungen hält der Senat auch mit Blick auf das Berufungsvorbringen fest (ebenso auch OVG RhPf, U.v. 21.9.2006 - 7 A 10483/06, juris).
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